Beitragsordnung des Turn- und Sportverein Dresden e. V.

 

Auf der Hauptversammlung des TSV Dresden e. V. am 9. Mai 2006 wurde die Beitragsordnung, gültig ab Klicken Sie hier, um die Beitragsordnung als PDF-Dokument zu öffnen. [21,83KB]

01. Januar 2007, beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abteilung

SG

Grundbeitrag

Verein

jährlich

EURO

Zusatzbeitrag

Abteilung/Sportgruppe

jährlich

EURO

Aufnahmegebühr

Verein

einmalig

EURO

Aufnahmegebühr

Sportgruppe

einmalig

EURO

AKE

 

66,00

 

6,00

 

Badminton

 

66,00

51,00

6,00

 

Gymnastik

 

66,00

 

6,00

 

Handball

HB01

66,00

72,00

6,00

 

 

HB02

66,00

72,00

6,00

 

Klettern

 

66,00

30,00

6,00

25,00

Karate

KA01

66,00

72,00

6,00

 

 

KA02

66,00

72,00

6,00

 

Leichtathletik

LA01

66,00

30,00

6,00

 

 

LA05

66,00

24,00

6,00

 

 

LA07

66,00

12,00

6,00

 

 

LA09

66,00

30,00

6,00

 

 

LA10

66,00

12,00

6,00

 

Turnen

 

66,00

 

6,00

 

Volleyball

 

66,00

 

6,00

 

 

 

 

 

Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich (Januar und Juli) oder jährlich (Januar) entrichtet.

Der jeweils fällige Beitrag wird ausschließlich per Lastschrifteneinzugsverfahren abgebucht.

 

Die Zustimmung zum Lastschrifteneinzugsverfahren ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein.

 

Über die Höhe der Zusatzbeiträge entscheidet die jeweilige Abteilung/Sportgruppe.

 

Beschlussfassung zur Erhöhung des Grundbeitrages ab 01.01.2007

 

Die Abstimmung erfolgte entsprechend der gültigen Satzung vom 26.07.1990 und seiner Änderungen und Ergänzungen vom 08.04.1992, Punkt VIII. „Die Vereinsmitgliederversammlung“; Punkt 1. „Oberstes Organ des Vereines ist die Vereinsmitgliederversammlung. Die wichtigste Vereinsmitgliederversammlung ist die Hauptversammlung. Diese ist zuständig für:“ gemäß dem Buchstaben e)  „Festsetzung von Beiträgen“ und Punkt 5. „Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Satzungsänderungen erfordern eine 2/3-Mehrheit“.

Der Vorschlag zur Erhöhung des Grundbeitrages ab 01.01.2007 wurde durch die Hauptversammlung am 9. Mai 2006 beschlossen.

 

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